Annahmekriterien und Hilfestellungen bei Finanzierungen

Mindestalter: 18 Jahre
Wohnsitz: Deutschland
Arbeitsverhältnis des Antragstellers:
- Ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis (bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber)
- oder
- Kreditlaufzeit muss innerhalb der Befristung des Arbeitsverhältnisses liegen
oder - Selbstständige Tätigkeit in Deutschland (mindestens seit 3 Jahren)
Besonderheiten:
Maximaler Kreditbetrag 1.000,– EUR bei Studenten (mit unbefristetem Arbeits- verhältnis) und Auszubildenden (Ausbildung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis).

Eine Kreditherauslage ist nicht möglich bei:
- Arbeitslosen, Hartz-IV-, Sozialhilfe- und Unterhaltsempfängern
- Personen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Umschülern
- Personen im Mutterschutz/in Elternzeit oder bei ausschließlichem Bezug von Elterngeld
- Personen mit Krankengeldbezug
- Drittstaatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel, der von den akzeptierten Titeln abweicht
- Mitarbeitern der TARGOBANK
- Personen, die unter Betreuung stehen
- Hausfrauen/Hausmännern
- Schülern
- Geschäftsführern/Inhabern des herauslegenden Marktes/Händlers sowie ihren Familienangehörigen
- Mitarbeitern, die die Abwicklung des eigenen Finanzkaufs durchführen
Pflicht bei jeder Finanzierungsanfrage:
- Lesbare Kopien des Legitimationsdokumentes
- Bei Legitimation mit Reisepass oder EU-ID-Card Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung oder sonstiger Dokumente* zur Adressbestätigung
- Bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich lesbare Kopien des Aufenthaltstitels
Deutsche Staatsangehörigkeit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepas
Fremde Staatsangehörigkeit a) Herkunftsland EU-Staat
- Gültige EU-ID-Card (Identitätskarte) oder Reisepass
b) Herkunftsland Drittstaat
(Finanzierung ausschließlich bei nachfolgend aufgeführten Aufenthaltstiteln möglich. Die Kreditlaufzeit muss innerhalb der Befristung des Aufenthaltstitels liegen.)
- Gültiger Reisepass und
- § 18a, b, c Befr. Aufenthaltserlaubnis
- § 18 Abs. 3/4 vor 03.2020
- § 19a vor 03.2020 - § 21 Befr. Aufenthaltserlaubnis
- § 28 Befr. Aufenthaltserlaubnis
- § 30 Befr. Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthalts-/Daueraufenthaltskarte nach FreizügG (unabhängig vom §)
- Niederlassungserlaubnis (alle, unabhängig vom §)
- Daueraufenthalt EU
Sonstige Dokumente zur Adressbestätigung (Dokumente dürfen nicht älter als 1 Jahr sein – Ausnahme EAT)
- Einkommensnachweis
- Kontoauszug
- Strom- oder Wasserrechnung
- Telefon- oder Handyrechnung
- Abrechnung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ)
- Elektronischer Aufenthaltstitel (EAT)
Pflichtangaben und Ausschlüsse bei Einkommensnachweisen:
- Erfassen Sie ausschließlich das gesetzliche Nettogehalt des Kreditnehmers
- Monatliches Mindesteinkommen muss 350,– EUR (netto) betragen
- Keine Lohnpfändung
- EDV-Abrechnungen in deutscher Sprache
- Name des Arbeitgebers bzw. der zahlenden Stelle muss enthalten sein
- Antragsteller muss Gehalts-/Lohnempfänger sein
- Höhe der Zahlungen muss enthalten sein (z. B. Bruttolohn/-gehalt, Sozialabgaben und Nettolohn/-gehalt)
- Die IBAN des Kontoinhabers muss auf dem Einkommensnachweis enthalten sein

3.000,01 bis 5.000,– EUR
Arbeitnehmer:
Selbstständige:
Rentner:
- aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung (nicht älter als zwei Monate)
- letzter Einkommenssteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre)
- aktueller Vorauszahlungsbescheid der Einkommensteuer
Selbstständige:
- letzter Einkommenssteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre)
- aktueller Vorauszahlungsbescheid der Einkommensteuer
Rentner:
- aktueller Rentenbescheid; sofern älter als 2 Jahre, dann mit aktuellem Kontoauszug
Mehr als 5.000,- EUR
Arbeitnehmer:
Selbstständige/ Rentner:
- letzte 3 aufeinanderfolgende Lohn-/Gehaltsabrechnungen oder
- Nachweis mit kumulierten Werten (niedrigstes Monatsnettogehalt ansetzen)
Selbstständige/ Rentner:
- siehe Anforderungen 3.000,01 bis 5.000,– EUR und
- bei Selbstständigen: Kontoauszug mit letzter Einkommensteuervorauszahlung

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